Die Festkarten sind persönlich, nicht übertragbar und müssen vor Betreten des Festgeländes mit dem Namen der Turnerin/des Turners mit Kugelschreiber beschriftet werden. Die Turnenden haben auf dem Festgelände neben der Festkarte einen gültigen Personalausweis sowie die Mitgliederkarte des STV auf sich zu tragen.

Der Organisator behält sich vor, die Festkarten und Mitgliederkarten zu kontrollieren. Bei Missbrauch wird auf die Verfügung gemäss Wettkampfvorschriften verwiesen.

Rücknahme von Festkarten

Festkarten können im Rahmen von maximal 5% der per 01.03.2023 bestellten Festkarten zurückgegeben werden. Siehe Wettkampfvorschriften ab Artikel 5.4.3.

WICHTIG: Die Rückgabe einer Festkarte muss zusammen mit integriertem und nicht entwertetem Bahnticket erfolgen. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Rückerstattung der Haftgelder ca. Im September 2023. Die Zentrale Meldestelle wird eine Quittung für die Rückgabe als Beleg erstellen.”