Es erfolgt kein Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren und kein Ausschank von gebrannten Wassern sowie Alcopops an Jugendliche unter 18 Jahren.
- Auch die Weitergabe von gekauftem Alkohol an Jugendliche ist untersagt.
- Die Mitarbeitenden sämtlicher Ausgabestellen haben das Recht, die Abgabe von Alkohol zu verweigern.
- Die Jugendschutzbänder können beim Infostand u./o. den Getränkeverkaufsstellen gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) bezogen werden.
- Es werden Ausweiskontrollen durchgeführt.
- Zur Kontrolle werden nur amtliche Ausweise akzeptiert. STV-Ausweise und Schülerausweise werden nicht anerkannt.
- Fehlbare Personen oder Vereine werden vom Festgelände verwiesen und entsprechende Sanktionen werden eingeleitet.
Folgende Bändelkategorien werden abgegeben
Junge Erwachsene (Ü16 bis U18): orange
Erwachsene (Ü18 bis ca. U22): grün