Es erfolgt kein Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren und kein Ausschank von gebrannten Wassern sowie Alcopops an Jugendliche unter 18 Jahren.

  • Auch die Weitergabe von gekauftem Alkohol an Jugendliche ist untersagt.
  • Die Mitarbeitenden sämtlicher Ausgabestellen haben das Recht, die Abgabe von Alkohol zu verweigern.
  • Die Jugendschutzbänder können beim Infostand u./o. den Getränkeverkaufsstellen gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) bezogen werden.
  • Es werden Ausweiskontrollen durchgeführt.
  • Zur Kontrolle werden nur amtliche Ausweise akzeptiert. STV-Ausweise und Schülerausweise werden nicht anerkannt.
  • Fehlbare Personen oder Vereine werden vom Festgelände verwiesen und entsprechende Sanktionen werden eingeleitet.

Folgende Bändelkategorien werden abgegeben

Junge Erwachsene (Ü16 bis U18): orange

Erwachsene (Ü18 bis ca. U22): grün